1. Kontaktaufnahme
Die Betroffenen oder ein Betroffener meldet sich bei uns. Außerdem können Polizei, Justiz, Jugendgerichtshilfe, Opferhilfebüros oder andere Stellen einen Täter-Opfer-Ausgleich anregen.
Konflikte, Streitigkeiten oder eine Straftat können viele unangenehme Folgen haben. Ein Gerichtsverfahren allein kann diese Probleme nicht lösen. Es liegt daher auf der Hand, die aufgetretene Konfliktsituation sowie den entstandenen Schaden schnell und direkt zu regeln.
Wir verstehen uns als allparteilicher Vermittler zwischen den Konfliktbeteiligten. Wir bieten den beteiligten Parteien bei der gemeinsamen Suche nach einer annehmbaren Lösung ihres Konfliktes unsere Unterstützung an:
Gegenseitige Vorurteile sowie Ängste einerseits und Schuldgefühle andererseits können abgebaut und so die Verarbeitung der Tat erleichtert werden. Darüber hinaus gewinnen die Beteiligten Erfahrung, zukünftig auftretende Konfliktsituationen einvernehmlich zu lösen.
Die Teilnahme an der Mediation in Strafsachen ist freiwillig und für die betroffenen Opfer kostenlos.
Die Mediation in Strafsachen bietet Chancen für beide Seiten:
Die Opfer erhalten die Gelegenheit,
Die Täter erhalten die Möglichkeit,
Eine Straftat wurde begangen:
Der/die Beschuldigte/n räumen die ihnen vorgeworfene Tat weitgehend ein und sind bereit,
Für Sie als Opfer oder Täter entstehen für das Erst- oder Vorgespräch keine Kosten.
Das Erst- oder Vorgespräch, welches Sie mit uns führen, ist für alle Beteiligten unverbindlich, vertraulich sowie kostenlos. Auf diese Weise können die Eckpunkte des Mediationsverfahrens in Strafsachen (Täter-Opfer-Ausgleich) im Rahmen der Mediation individuell besprochen werden, ohne dass hierdurch bereits Kosten ausgelöst werden.