Konflikte aus Bauverträgen:
Typische Fallstricke im Bauträgervertrag sind nachteilige Finanzierungsregelungen, Beschränkungen der Mängelrechte u. a.
Die Baumediation ist ein modernes Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung in allen Bauphasen. Im Vergleich zum herkömmlichen Gerichtsprozess ist die Baumediation die zu empfehlende Alternative.
Eine Umfrage des Deutschen Baugerichtstags hatte schon 2007 einen hohen Bedarf an außergerichtlicher Streitbeilegung im Bau- und Architektenrecht aufgezeigt. Das bestätigt die große Unzufriedenheit der Prozessparteien bei der Bewältigung von Bauprozessen durch staatliche Gerichte.
Fast 70 % der Auftragnehmer und 2/3 der Auftraggeber haben negative Erfahrungen mit Entscheidungen von Baustreitigkeiten durch Gerichte gemacht. Hauptkritikpunkte waren die lange Dauer und die hohen Kosten des Rechtsstreits sowie der erhebliche Aufwand bei der Prozessvorbereitung. Auch verschiedene Ingenieur- und Baukammern empfehlen deshalb, wann immer möglich, eine außergerichtliche Streitbeilegung durchzuführen.
Von der Planung bis zur Fertigstellung eines Bauvorhabens, kann viel Zeit ins Land gehen, wodurch oft Anpassungen an das Bauprojekt erforderlich werden (siehe „Stuttgart 21“). Außerdem ist es wegen der Vielzahl der miteinander verflochtenen Vorgänge, Entscheidungen und Größenanzahl der am Bau Beteiligten grundsätzlich nicht möglich, alle Konflikte zu vermeiden.
Jemand der bauen will, wird mit teilweise sehr komplizierten Baubewilligungs- und Planungsverfahren bis hin zur Abnahme des bewilligten Bauprojektes konfrontiert. So muss das Grundstück in einer Bauzone liegen und erschlossen sein oder der Bauherr muss eine Sondernutzung erwirken. Darüber hinaus sind öffentlich-rechtliche Vorgaben, Umweltschutz- und Naturschutz als auch privatrechtliche, nachbarschaftliche Aspekte (wie z. B. Dienstbarkeiten) zu beachten.
Baustreitigkeiten betreffen nicht nur mehrere Themengebiete, wie das öffentliche und private Bauen, sondern haben oft auch einen technischen und sozialen Hintergrund. Unsere Mediatoren verfügen über die notwendigen Kenntnisse bei baulichen Abläufen und bautechnischen Vorschriften. Sie sind in der Regel Architekten und Ingenieure.
1. Wirtschaftlichkeit
2. Verbindlichkeit
3. Neutralität
Mediatoren als allparteiliche Begleitung sind beiden Parteien verpflichtet:
4. Weiterführende Zusammenarbeit
Neben dem Baubewilligungsverfahren laufen noch zahlreiche andere rechtliche tatsächliche Vorgänge ab, die der Bauherr ebenfalls im Auge behalten sollte. Nach der Bewilligung braucht der Bauherr den Architekten für die Ausführungsplanung als Grundlage für die Bauausführung.
Hier kommen dann auch zahlreiche Bauunternehmen ins Spiel, welche im Rahmen von Werkverträgen den Bau erstellen.
In der Praxis zeigt sich, dass Bauprojekte sehr komplex sind. Die Realisierung erstreckt sich über mehrere Phasen und es gibt eine große Anzahl von Projektbeteiligten, die optimal zusammenwirken sollen. In der Praxis treten aber bei der Umsetzung regelmäßig Probleme auf, die teils in folgenschweren Konflikten münden.
So sind z. B. Bauverträge und Ausschreibungsunterlagen oft häufig lückenhaft und unklar formuliert. Termine und Fristen sind zu kurz bemessen. Bauherren vergeben die Bauleistungen immer wieder an den vermeintlich günstigsten Anbieter und werden in Folge mit zahlreichen teuren Nachträgen konfrontiert. Unklar vereinbarte Änderungswünsche kommen den Bauherrn oft teuer zu stehen.
Um Ärger am Bau zu vermeiden sollten die Bauverträge vor Unterschrift geprüft und vorsorglich vorrangig eine Mediation zur Konfliktlösung vereinbart werden. Gerade bei größeren Bauvorhaben empfiehlt es sich, ein projektbegleitendes Konfliktmanagement gleich im Bauvertrag zu regeln.
Eine Musterformulierung für die Mediationsordnung für Bausachen erhalten Sie von uns gerne auf Anfrage.
Darüber hinaus beraten wir Sie auch bezüglich der Erfüllung der Anforderungen an die zu prüfende Bau- und Leistungsbeschreibung sowie deren qualitäts- und termingerechten Abrechnungen bei der Bauabnahme.
Gerade bei Nachbarschaftskonflikten sind soziale Besonderheiten zu beachten. Während man einem Geschäftspartner nach einer strittigen Auseinandersetzung wechseln kann, funktioniert dies mit dem Nachbarn kaum, da dieser auch in der Zukunft Nachbar bleibt. Ein Dauerkrieg am Zaun würde die Lebensqualität und das Zusammenleben erheblich belasten.
Baubegleitende Mediation ermöglicht eine rasche Konfliktlösung noch während der Bauausführung, um Bauverzögerungen zu minimieren oder gar einen ruinösen Baustillstand zu vermeiden.
Bei Bedarf können auch andere Experten/Sachverständige, beratende Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie Schlichter und Schiedsrichter im Bauwesen hinzugezogen werden.
Zuständige Haftpflichtversicherer sind von Anfang an in das Mediationsverfahren einzubeziehen, da die Einleitung des Mediationsverfahrens und die verbindliche Einigung zur Beendigung des Konfliktes in aller Regel deren Zustimmung erfordert.
Alleine aus den vorgenannten Fällen können Konflikte entstehen. Eine Lösung kann allein mit den Mitteln einer Mediation erfolgen und es kann bei Bedarf eine rechtliche Prüfung oder Beratung eines Rechtsanwaltes hinzugezogen bzw. vermittelt.
Viele, auch im Bereich des Bauens mögliche Verhandlungslösungen scheitern daran, dass die Parteien unter sich allein nicht weiter kommen. Hier kann der, in der Streitschlichtung erfahrene Mediator mit einer Baumediation tätig werden und gemeinsam mit den Parteien eine akzeptierte, zukunftsgerichtete Lösung erarbeiten
Damit eine Einigung rasch und auch nachhaltig erreicht werden kann, wirken die Parteien persönlich im Mediationsverfahren mit. Die Einigung ist ausgewogen und fair. Die Ergebnisse werden schriftlich in einem Ergebnisprotokoll oder einer Vereinbarung festgehalten und sind für die Parteien verbindlich.
Unsere Experten
können bei Bedarf hinzugezogen bzw. vermittelt werden.