Das Schlichtungsverfahren gewährleistet Parteiautonomie.
Die Parteien können den zeitlichen Rahmen, Struktur und Inhalt des Schlichtungsverfahrens selbst bestimmen.
Wie die Mediation ist das Schlichtungsverfahren ein freiwilliges, flexibles, vertrauliches und interessenbezogenes Verfahren. Die Parteien arbeiten mit der Unterstützung des Schlichters an einer gütlichen Streitbeilegung. Der Schlichter agiert dabei als neutraler Dritter.
Der wesentliche Unterschied zwischen Schlichtungsverfahren und Mediation ist der Umstand, dass die Parteien den Schlichter meist während des Verfahrens bitten, einen unverbindlichen Einigungsvorschlag zu unterbreiten. Im Gegensatz dazu wird ein Mediator in den meisten Fällen von einem solchen Vorschlag absehen.