Ein guter Weg
Die Scheidungsparteien finden einen Weg aus der Ehe, ohne einen langwierigen Rosenkrieg zu führen. Davon profitieren die Nerven der Ehepartner und der Kinder.
Scheidungsmediation/Schlichtung
Laut Familienrecht ist eine Mediation- /Schlichtung bei Scheidung möglich. Wenn es zur Trennung kommt und eine Scheidung ansteht, bedeutet dies oftmals eine emotionale Belastung für die Eheleute. Besonders schwierig wird es, wenn minderjährige Kinder im Spiel sind. Ängste und Sorgen aber auch Wut und Unverständnis können dann eine toxische Spirale in Gang bringen, die in einem zeit- und nervenzehrenden Scheidungsverfahren mündet.
Wenn die Eheleute die Gelegenheit verpassen, miteinander zu reden und zu versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden, leiden letztlich alle Beteiligten unter der Situation.
Ein Mediator -/Schlichter kann die Trennung und spätere Scheidung in andere Bahnen lenken. Solange die Ehegatten einen Rest Verständnis und Respekt füreinander aufbringen können, sollte die Möglichkeit der Streitschlichtung durch Mediation unbedingt in Betracht gezogen werden. Im Anschluss kann ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung folgen, der Rechtssicherheit bietet.
Die “einvernehmliche Beilegung” eines Konflikts bezieht sich also nicht nur auf die Scheidungsmediation. Ein Mediator- / Schlichter kann juristische Streits in sämtlichen Bereichen zu schlichten versuchen. Ziel ist es stets, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Bei der Beratung einer Scheidungsmediation -/ Schlichtung geht es nicht selten um die Aufteilung von Vermögenswerten. Im Falle einer Scheidung sind laut Familienrecht bekanntermaßen einige Folgesachen zu klären. Oft geht es dabei um Vermögenswerte. Doch auch das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder liegt den Ehegatten oft am Herzen
Oftmals werden bei einer streitigen Scheidung Unterhaltszahlungen zurückgehalten und Kinder trotz gemeinsamen Sorgerechts vorenthalten. Auf diese Weise leiden beide Parteien und der Umgang miteinander wird durch den Versuch geprägt, dem anderen zu schaden.
Während es auf gerichtlichem Wege dann nicht selten mehrere Monate oder sogar Jahre dauert, bis ein Scheidungsbeschluss gefasst wird, kann die Mediation zu einer sofortigen Entspannung der Lage führen. Die Trennung vom Partner wird dadurch im Idealfall stressfreier. Auch kann die anschließende Scheidung mit kühleren Köpfen durchgeführt werden.
Das Mediationsgesetz (MediationsG) definiert im ersten Absatz des ersten Paragraphen den Vorgang einer Mediation wie folgt:
Erstgespräch
In einem kostenlosen Erstgespräch wird ein Mediations-/Schlichtungsvertrag abgeschlossen, der alle wesentlichen Inhalte der kommenden Sitzungen beinhaltet und auch das Honorar für den Mediator -/Schlichter festlegen kann.
Bestandteile eines solchen Vertrages sind meistens:
Zu den Kosten der einzelnen Mediations-/Schlichtungstermine kommt am Ende der Mediation/Schlichtung noch die Notargebühr, wenn es darangeht, einen erarbeiteten Kompromiss in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten. Diese Gebühren berechnen sich nach dem Verfahrenswert und den Einkommensverhältnissen der Eheleute.
Konfliktherde und Interessen der Parteien sind Gegenstand der Mediation/ Schlichtung. In den ersten Terminen wird es darum gehen, die Konfliktbereiche genau zu lokalisieren und anschließend gemeinsam anzugehen. Während in einem Scheidungsverfahren vor Gericht nur juristische Fakten zählen, kommen in der Mediation/Schlichtung auch die Sorgen und Ängste der Partner zum Tragen.
So soll ein gegenseitiges Verständnis für die Situation des anderen geschaffen werden, was letztlich zur gemeinsamen Lösung führen kann.
Der Mediator/Schlichter hat also die Aufgabe, eine Struktur zu schaffen, die es ermöglicht, die Konfliktbereiche genau zu benennen und auch dahinterliegende tiefere Interessen aufzudecken. Dabei ist es stets von großer Bedeutung, dass beide Ehegatten ausführlich zu Wort kommen und ihren Standpunkt klarmachen können.
Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden und informieren Sie über den aktuellen Stand.
Nachdem alle Konfliktherde klar benannt und besprochen wurden, werden zunächst Lösungsmöglichkeiten zusammengetragen, ohne diese zu bewerten. Eine Gewichtung der Vorschläge geschieht in einem nächsten Schritt, nachdem alle Möglichkeiten ausgebreitet sind.
Dem Mediator/Schlichter fällt die Aufgabe zu, die Praxistauglichkeit als auch die Beantwortung von Rechts- und Sachfragen der verhandelten Ideen zu bewerten. Er hinterfragt kritisch und betrachtet die Situation neutral, um letztlich eine Lösung zu finden, die Bestand haben kann.
Haben die Parteien unter Führung des Mediators/Schlichters zu einer einvernehmlichen Lösung gefunden, werden alle wesentlichen Punkte in einer Abschlussvereinbarung festgehalten. Die Mediation/Schlichtung ist abgeschlossen.
Diese Vereinbarung kann Grundlage eines Ehevertrages sein, der in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung noch während der Trennung den Weg ebnet für eine einvernehmliche Ehescheidung. Diese ist notariell zu beurkunden.
Trennung: "Mein Haus - dein Haus?" (Mediation)
Der Konflikt
Ein Ehepaar mit zwei erwachsenen Kindern, die noch in der Ausbildung sind, lebt seit einiger Zeit getrennt. Der Ehemann, der in eine kleine Wohnung gezogen ist, möchte das gemeinsame Haus verkaufen und den Verkaufserlös zwischen den Parteien aufteilen. Die Ehefrau will dies auf keinen Fall und möchte in dem Haus wohnen bleiben.
Die Mediation
In den ersten beiden Mediationssitzungen haben die getrennt lebenden Eheleute – nach Vermittlung durch den Mediator – ihre Einkünfte offen gelegt und die Vermögenssituation geklärt. Die beiderseitigen Einkünfte reichen aus, um die laufenden Kosten zu decken, aber nicht, um dem Ehemann eine größere Wohnung zu finanzieren.
Im Folgenden wir herausgearbeitet, was es für die Parteien jeweils bedeutet, das Haus zu behalten bzw. es zu verkaufen. Dabei stellt sich heraus, dass die Frau weniger Zukunftsängste hätte, wenn das Haus nicht verkauft würde, weil sie dann ihren Beruf weiterhin von ihrem zuhause eingerichteten Büro aus ausüben könnte. Außerdem wolle sie jedem ihrer Kinder weiterhin ein eigenes Zimmer und ein Zuhause bieten können. Der Ehemann stellt seine Position so dar: Er leide sehr darunter, dass er nun in seiner kleinen Wohnung die Kinder nicht empfangen könne und wünsche sich ebenfalls wieder ein Zuhause, einen Garten sowie auch ein Zuhause für seine Kinder.
Ergebnis der Mediation
Nachdem mit Unterstützung durch unseren Mediator nicht nur starre Positionen sondern auch die ganz persönlichen Interessen beider Seiten kommuniziert wurden, verstehen die getrennten Eheleute, warum der andere seine Position so vehement vertritt – und können damit eine für Beide vereinbare Lösung finden. Nach zwei weiteren Mediationssitzungen beschließt das getrennt lebende Ehepaar einvernehmlich, das Haus zu verkaufen und von dem Erlös für jeden ein kleines Reihenhaus zu erwerben.
Zeit und Kosten
Insgesamt fanden fünf Mediationstermine statt. Die Gesamtkosten der Mediation, inkl. der abschließenden Vereinbarung, beliefen sich auf
€ 3.200,00.
Scheidung: "Bitte entfremde mir meine Kinder nicht!" (Mediation)
Der Konflikt
Ein Ehepaar mit drei Kindern zwischen 12 und 16 Jahren möchte sich scheiden lassen. Der Vater möchte, dass die gemeinsamen Kinder die Hälfte der Zeit bei ihm verbringen. Die Mutter lehnt dies absolut ab.
Die Mediation
In den ersten Mediationssitzungen sind die Fronten zunächst sehr verhärtet. Beide Parteien halten an ihren Positionen fest – die leider absolut unvereinbar erscheinen. Unser Mediator lenkt das Gespräch also von dessen Positionen weg hin zu dem „warum?“, welches dahintersteht.
Die Ehefrau legt dar, dass sie fürchtet, den Kindern würde der Lebensmittelpunkt entzogen, wenn sie heute hier und morgen dort wohnen sollen. Darüber hinaus sei dies auch organisatorisch und logistisch einfach nicht realisierbar, ein Leben zu gleichen Teilen auf zwei Haushalte zu verlagern. Dies würde nichts bringen, außer Verwirrung, erhöhten Aufwand und Entwurzelung.
Der Ehemann dagegen hat Angst, dass in Zukunft das gute Verhältnis zu seinen Kindern verloren geht und er nicht mehr an deren Leben teilhaben kann. Im Grunde wird schnell klar, dass es ihm dabei nicht zwingend darum geht, dass seine Kinder genau die Hälfte der Zeit bei ihm verbringen. Er will nur nicht, dass er sie lediglich zweimal im Monat zu Gesicht bekommt.
Das kann die Mutter nach einigen Sitzungsterminen nachvollziehen. Sie selbst möchte ihren Kindern auch den Vater nicht vorenthalten und wirkt sogar etwas erleichtert darüber, dass sie nicht mit deren Erziehung vollkommen allein gelassen wird.
Ergebnis der Mediation
Die Beteiligten einigen sich darauf, sich in wichtigen Erziehungsfragen abzusprechen und auch weiterhin vor den Kindern eine gemeinsame Position zu vertreten. Da der Ehemann selbständig ist, kann er sich einen festen Tag in der Woche für seine Kinder reservieren, sie bekochen oder von der Schule abholen und an ihrem alltäglichen Leben teilhaben.
An diesem Tag kann die Ehefrau, die eine Halbtagsstelle hat, ganztags arbeiten und sich dafür einen anderen Wochentag frei nehmen, was sie insgesamt sehr entlastet. Darüber hinaus kann der Ehemann jedes zweite Wochenende und in den Schulferien Zeit mit seinen Kindern verbringen. Dieses Ergebnis wurde in einer Vereinbarung dokumentiert und von beiden Parteien unterzeichnet. Das getrennt lebende Ehepaar hat nun aufgrund dieses positiv aufgelösten Konfliktpunktes, beschlossen noch weitere Mediationssitzungen in Anspruch zu nehmen.
Im Vorfeld wären sie als Eltern nicht mehr in der Lage gewesen, Konflikte in einem ruhigen und sachlichen Ton zu klären. Dies wäre durch die neutrale Position des Mediators, seiner Klärung von Interessen, seiner Moderation bzw. Vermittlung ein positiver Ausgangspunkt, welche die noch anstehenden Differenzen leichter zu klären, jetzt wieder möglich machen würde.
Zeit und Kosten
Für dieses Verfahren waren insgesamt 5 Mediationstermine erforderlich.
Die Kosten beliefen sich, inkl. der vertraglichen Regelung, auf € 2.000,00.
Scheidung: "Streit um das Haus!" (Mediation)
Der Konflikt
Ein Ehepaar hat zwei Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren und beabsichtigt, sich scheiden zu lassen. Der Ehemann hat bereits eine neue Lebenspartnerin. Es ist sein Wunsch, das Haus zu verkaufen, damit er Geld für seinen Neubeginn hat. Seit der Trennung trägt er den Großteil der finanziellen Belastung, die noch auf dem Haus liegt. Die Ehefrau stimmt dem Hausverkauf jedoch nicht zu. Sie sagt, sie möchte den Kindern das gewohnte Umfeld erhalten. Die Trennung der Eltern sei schon schwer genug für die Kinder gewesen und jetzt müsse ihnen Stabilität geboten werden.
Die Mediation
Zunächst verschafft unsere Mediatorin den beiden Konfliktparteien gleichermaßen viel Raum für die Darstellung ihrer jeweiligen Sichtweisen.
Dabei ergibt sich folgendes Bild:
Die Trennung der beiden erfolgte auf Wunsch des Mannes. Er hat sich diesen Schritt nicht leicht gemacht, aber nun blickt er nach vorn. Nur die Haltung seiner Exfrau in Bezug auf den Hausverkauf belastet ihn. Er versteht sie nicht und wirft ihr Boshaftigkeit vor.
Die Ehefrau ist noch emotional mit der Trennung beschäftigt. Darüber hinaus zeigt sie Zeichen von Überlastung. Die Erziehung der beiden pubertierenden Kinder strengt sie über Maß an. Das Haus erfordert eine Menge Arbeit, der Wechsel von einer halben auf eine ganze Stelle bedeutet eine weitere Veränderung, vielleicht sogar einen Wechsel des Arbeitgebers.
Die Ehefrau hat nicht mehr die Kraft, jetzt auch noch mit den Kindern umzuziehen und mit der nächsten gravierenden Veränderung fertig zu werden. Dem Ehemann waren diese Aspekte so nicht bewusst.
Nun aber verändert sich seine Haltung gegenüber seiner Exfrau. Die Fronten weichen auf. Die beiden können sich auf dieser Ebene anders begegnen. Die Mediatorin bringt sie jetzt miteinander ins Gespräch, bis die ersten Lösungsansätze deutlich werden.
Ergebnis der Mediation
Die Parteien vereinbaren, dass sich der Exmann mehr um die Kinder kümmert und sich mit der Exfrau in Erziehungsfragen besser abstimmt. Dies entlastet die Exfrau deutlich. Die beiden einigen sich darauf, dass die Exfrau zunächst eine neue Stelle sucht. Sie gibt sich selbst dafür drei Monate Zeit. Der Ehemann wird in dieser Zeit nicht weiter auf den Hausverkauf drängen. Nach der Frist wird ein Makler mit dem Verkauf des Hauses und der Suche einer Wohnung für die Exfrau beauftragt. Da dies vermutlich einige Zeit dauern wird, vereinbaren die Parteien, dass die Exfrau ihren Exmann bei der Finanzierung des Hauses später unterstützt, sobald sie eine Vollzeitstelle gefunden hat.
Zeit und Kosten
Für dieses Mediationsverfahren waren insgesamt 7 Sitzungstermine notwendig.
Die Gesamtkosten, inkl. der vertraglichen Vereinbarung, beliefen sich auf € 2.950,00.
Scheidung: "Sie will jetzt noch mehr Geld!" (Mediation)
Der Konflikt
Das Ehepaar will sich nach 10 Jahren Ehe scheiden lassen. Die Ehefrau möchte, dass ihr Mann ihr bei dieser Gelegenheit (neben dem bereits vereinbarten Unterhalt) für die beiden gemeinsamen Kinder einmalig € 10.000,00 bezahlt. Der Ehemann ist nicht bereit, dies zu bezahlen und fühlt sich ausgenutzt.
Die Mediation
Der Mediator schafft es schnell, die Konfliktparteien dazu zu bewegen, die Beweggründe für ihre Positionen darzulegen. Schnell wird klar: Der Ehemann fühlt sich finanziell ausgenutzt und wirft seiner zukünftigen Exfrau Geldgier vor. Darüber hinaus habe er keine € 10.000,00 und sehe auch nicht ein, wofür er diese – zusätzlich zum Unterhalt – bezahlen sollte.
Die Ehefrau erklärt, sie wolle das Geld nicht für ihr persönliches Vergnügen, sondern damit ein Auto kaufen, um ihre Kinder auch nach der Scheidung weiterhin zum Sport, in den Musikverein und zur Schule bringen zu können. Sie schäme sich, jedes Mal Bekannte oder Nachbarn darum zu bitten, ihre Kinder mitzunehmen und könne sich – da sie am Stadtrand wohnt – nicht auf den öffentlichen Nahverkehr verlassen.
Ergebnis der Mediation
Nachdem beide Parteien die Beweggründe des anderen nachvollziehen konnten, ließ sich schnell eine Lösung finden, mit der beiden zufrieden waren:
Man einigt sich darauf, dass der Vater die monatlichen Raten für ein Auto übernimmt, das bis zum 18. Geburtstag des gemeinsamen Sohnes in 2 Jahren der Mutter gehören soll. Mit der Volljährigkeit des Sohnes soll das Auto in dessen Besitz übergehen und weiterhin vom Vater für seinen Sohn finanziert werden.
Diese Punkte wurden in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten. Ohne die Klärung dieses Konfliktthemas wäre laut Aussagen des Ehepaares vermutlich auch keine sehr schnelle, diskrete und einvernehmliche Scheidung möglich gewesen.
Zeit und Kosten
Es fanden in unseren Mediationsräumen zwei Sitzungstermine mit jeweils zwei Stunden statt.
Die Kosten inkl. der Vor- und Nachbereitung betrugen € 800,00.
Jahre Erfahrung
Menschlichkeit & Professionalität, Diskretion
neue Fälle jedes Jahr
In verfahrenen Situationen helfen nur Erfahrung, Respekt und der Wille gute Lösungen zu finden.
Genau darin sind wir Expert:innen.
Kontaktieren Sie uns! Sie erhalten Kompetenz im Zweierteam.