Konflikte im (Erb-)Recht
Seit Jahren werden in Deutschland jährlich Privatvermögen in Milliardenhöhe vererbt. Diese Umschichtung von Vermögen wird in den nächsten Jahren noch zunehmen. In nur etwa 10 % dieser Fälle hat der jeweilige Erblasser die Abwicklung seines Nachlasses vernünftig und umfassend geregelt.
In den Fällen mangelhafter oder gar gänzlich fehlender Regelungen entstehen häufig Konflikte zwischen den Hinterbliebenen.
Dies hat zur Folge, dass ebenso häufig die Gerichte angerufen werden.
Es kommt zur Konfrontation der Beteiligten. Dies ist in der Regel belastend und kostet Nerven, Geld und Zeit.
Wir sind Ihre Experten dafür, dass Konflikte dauerhaft und fair geklärt werden können.
Wir bieten Ihnen einen gangbaren Weg, Ihre Konflikte zu lösen.
Wir berücksichtigen dabei die für Sie wirtschaftlich und emotional relevanten Themen.
Uns beauftragen Mandanten,
- die verhindern wollen, dass sich die Erbkonflikte noch über Generationen hinaus verstärken und belastend für alle Beteiligen auswirken könnten,
- die wissen, dass eine einvernehmliche Lösung kosten spart und dadurch eine teures Gerichtsverfahren vermieden werden kann,
- die wissen, dass Sie mit uns an Ihrer Seite Zeit, Energie, Nerven und Geld sparen.
Ist die Mediation das richtige Verfahren oder ist ein anderes Beratungsformat für mich sinnvoll?
Wenn bereits Anwälte eingeschaltet sind, was tun? Gemeinsam finden wir Lösungen!
Die “einvernehmliche Beilegung” eines Konflikts bezieht sich also nicht nur auf die Scheidungsmediation. Ein Mediator- / Schlichter kann juristische Streits in sämtlichen Bereichen zu schlichten versuchen. Ziel ist es stets, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Bei der Beratung einer Scheidungsmediation -/ Schlichtung geht es nicht selten um die Aufteilung von Vermögenswerten. Im Falle einer Scheidung sind laut Familienrecht bekanntermaßen einige Folgesachen zu klären. Oft geht es dabei um Vermögenswerte. Doch auch das Umgangsrecht für gemeinsame Kinder liegt den Ehegatten oft am Herzen.
Auf einen Blick
Die Nachteile eines Gerichtsverfahrens
- Die Kosten des Gerichtsverfahrens sind hoch und mindern den Wert des Nachlasses.
- Prozesse können Jahre dauern, der Ausgang ist ungewiss.
- Der langewährende Streit führt häufig dazu, dass Familien über Generationen zerbrechen.
- Während dieser Zeit liegen Vermögen „brach“ und verlieren bereits hierdurch an Wert.
- Energien der Beteiligten sind nachhaltig negativ im Konflikt gebunden.
- Das gerichtlich erzielte Ergebnis befriedigt häufig keinen der Beteiligten.
Die Vorteile einer außergerichtlichen Konfliktlösung
Eine Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung bietet u. a. das Mediations- oder Schlichtungsverfahren. Nicht ein Gericht entscheidet. Die Parteien selbst finden eine interessensgerechte Lösung. Hierbei unterstützt Sie eine/r unserer fachkundigen Mediatoren/Mediatorinnen durch dessen Anleitung durch das Verfahren. Somit entsteht eine Kooperation der Parteien:
Alle Beteiligten profitieren.
- Die Kosten sind fast immer deutlich niedriger als die eines Gerichtsverfahrens.
- Lösungen werden häufig in wenigen Wochen gefunden.
- Der Wert des Nachlasses kann schnell gesichert und realisiert werden.
- Die Parteien nutzen ihre Energien positiv für die Suche nach gemeinsamen Lösungen.
- Ein Konflikt eskaliert nicht weiter; nachhaltiger Schaden für die Beziehung untereinander kann vermieden oder abgemildert werden.
- Ergebnisse überzeugen die Parteien, weil sie aufgrund eigener Bemühungen erreicht wurden
- Mediation bzw. Schlichtungen, welche wir durchführten, haben sich als außerordentlich erfolgreich und effektiv erwiesen:
selbst in scheinbar verfahrenen Situationen konnten unsere erfahrenen MediatorInnen die Parteien wieder auf einen Lösungsweg führen!
Je früher Sie uns beauftragen, umso schneller/leichter…
Je früher die Beteiligten Hilfe in der Mediation bzw. Schlichtung suchen, desto leichter und schneller kommen Sie mit unserer Unterstützung zu dauerhaft tragbaren Lösungen. Späte Einsicht, dass ein Konflikt nicht ohne Hilfe gelöst werden kann, führt in der Regel zu längerer Verfahrensdauer und höheren Kosten. Es braucht dann einfach mehr Zeit, ein bereits erreichtes, hohes Streitniveau auf das notwendige Verhandlungsniveau zurückzuführen.
Natürlich kann im Erbrecht nicht jeder Konflikt durch diese Verfahren gelöst werden; es ist kein Allheilmittel. In Fällen, in denen bereits über mehrere Jahre hochemotional gestritten wurde, geht es den Parteien häufig nur noch darum, den „Gegner“ persönlich zu verletzen und materiell zu schädigen.
Ein vernünftiges Ergebnis und sogar eigene Belange spielen dann keine Rolle mehr. Letztlich lohnt es sich aber auch hier, zumindest die Chancen einer Mediation bzw. Schlichtung durch einen unserer Konfliktlösungs-Experten „ausloten“ zu lassen. Nicht selten sind die Parteien gerade nach jahrelangem Rechtsstreit so erschöpft, dass gerade deshalb nach neuen Lösungswegen gesucht wird.
Diese tragfähigen Lösungen zu finden – genau dafür sind wir für Sie da. Persönlich. Vor Ort.
Mediation oder Schlichtung und Pflichtteil
Die Geltendmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen kann nur innerhalb einer Frist von 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls und der Enterbung erfolgen.
Es ist nicht selten, dass innerhalb dieser Frist keine Einigung erfolgt und der Berechtigte sich genötigt sieht, zur Unterbrechung der Verjährung eine Klage einzureichen.
Die Einleitung eines Mediationsverfahrens bietet über § 203 BGB eine Alternative, den Schutz vor drohender Verjährung herbeizuführen und ggf. doch noch zu einer einverständlichen, kostengünstigeren Lösung zu kommen.
Außergerichtliche Streitbeilegung trotz anhängigem Gerichtsverfahren?
Grundsätzlich ist das Mediations-/Schlichtungsverfahren als außergerichtliche Streitbeilegung eine
Alternative zum gerichtlichen Verfahren.
Gleichwohl kann sogar das Gericht noch nach Anhängigkeit eines Gerichtsverfahrens ein Mediationsverfahren vorschlagen, und tut dies mittlerweile in vielen Situationen auch
(§ 278, Abs. 5, Satz 2 ZPO).
Konfliktlösung und Rechtschutzversicherung
Manche Rechtschutzversicherung hat mittlerweile die Vorteile eines Mediationsverfahrens erkannt und die Mediation ohne Zusatzkosten in ihre Produkte integriert.
Eine Vielzahl von Rechtsschutzversicherungen hat sich der Unterstützung der Mediation angeschlossen.
Bei Neuabschluss von Rechtschutzversicherungen sollten daher Leistungen auch in diesem Bereich nachgefragt werden.
Auch Anfragen beim jeweiligen Versicherer „bereits bestehender Versicherungen“ können im Einzelfall erfolgreich sein.
Es ist für uns selbstverständlich, dass wir im Auftrag unserer Mandanten Kontakt zu der jeweiligen Rechtsschutzversicherung aufnehmen und die weitere Vorgehensweise klären.
Die Kosten der Konfliktlösung
Mediation oder Schlichtung wird in der Regel nach Zeithonorar abgerechnet. Der Stundensatz richtet sich in unserem Unternehmen nach dem Streitwert und unserer Mediationsordnung. Vor- und Nacharbeiten werden ebenfalls nach Stunden berechnet.
Mediation oder Schlichtung erfordert auch vom Mediator oder Schlichter eine gründliche Vorbereitung. Nach jeder Sitzung werden für die Parteien Protokolle des Sitzungsverlaufes angefertigt und übersandt. Die Dauer des Verfahrens ist abhängig vom Umfang des Konfliktes und natürlich von den Parteien.
Je früher im Konflikt die Mediation beginnt, desto schneller erreicht man Ergebnisse.
Vor Beginn einer Mediation werden die Kosten und deren Verteilung in einem Mediationsvertrag vereinbart.
Mediation für Erbengemeinschaften
Mit Mediation die Blockaden durch alte Familienkonflikte auflösen
Die Abwicklung einer Erbschaft wird häufig dadurch blockiert, dass die einzelnen Familienmitglieder sich nicht einigen können,
- was mit einem vererbten Haus geschehen soll.
- wie vielleicht mehrere Generationen künftig füreinander sorgen sollen.
- ob ein Familienmitglied die Leitung eines vererbten Unternehmens übernehmen soll.
- ob ein vererbter Betrieb verkauft werden soll.
- wie mit vielleicht unklaren Testamentsformulierungen umgegangen werden soll.
Diese Blockaden können sich sogar über viele Jahre hinziehen, ohne dass eine Einigung in Sicht ist. Der Schlüssel zur Konfliktlösung ist, dass die Bedürfnisse und Interessen aller Erben geklärt werden und alte Verletzungen durch gegenseitiges Verständnis ausgeräumt werden. Professionelle Konfliktvermittlung bzw. Mediation durch einen erfahrenen und neutralen Mediator kann die festgefahrene Situation meist rasch wieder in Bewegung bringen und den Streit schlichten.
Manche Beteiligten werden im Mediationsgespräch vielleicht erstmals gehört
Familienkonflikte als Hintergrund der festgefahrenen Situation
Erbmediation ist meistens Familienmediation
Fall 1
Das Haus und seine Erben
Die Situation:
Frau A, 70 Jahre alt, hat vier Kinder und ein großes Haus in dem sie alleine lebt. Frau A möchte das Haus gerne ihrer jüngsten Tochter vererben, weil diese alleinerziehend und finanziell nicht so gut gestellt ist. Sie traut sich allerdings nicht, mit ihren anderen 3 Kindern darüber zu sprechen, weil sie grundsätzlich natürlich alle gleich behandeln möchte. Weil dies aber bedeuten würde, das Haus verkaufen zu müssen, belastet die Witwe dieses Thema enorm.
Die Mediation:
Ein Anwalt rät Frau A dazu, die Erbaufteilung mit ihren Kindern gemeinsam und im Rahmen einer Mediation zu besprechen, um von Anfang an mögliche Missverständnisse zu vermeiden und den Familienfrieden wahren zu können. In nur wenigen Mediationssitzungen stellte sich heraus, dass die jüngste Tochter das Elternhaus überhaupt nicht erben möchte.
Die Lösung:
Der Sohn von Frau A erbt das Haus und zahlt die Geschwister aus. Die Mutter ist sehr erleichtert und muss nun nicht länger fürchten, dass sich ihre Kinder nach dem Tod um das Erbe streiten könnten. Auch die jüngste Tochter ist froh, das Haus nicht erben zu müssen und freut sich stattdessen darauf, einmal, dank der Auszahlung des Bruders, finanziell unabhängiger zu sein.
Zeit und Kosten:
Insgesamt fanden vier Mediationssitzungen statt. Im Anschluss an die Mediationssitzungen wurde eine vertragliche Vereinbarung ausgearbeitet. Die Kosten beliefern sich auf € 5.400,00.