Außergerichtliche Unternehmenssanierung
Unser Angebot
Unsere außergerichtliche Sanierung verfolgt das Ziel, in der akuten Notlage die Existenz einer Unternehmung zu sichern und darüber hinaus eine nachhaltige wirtschaftliche Stabilität zu erreichen!
In Sanierungsmandaten arbeiten wir je nach Aufgabenstellung mit einem interdisziplinären Team, zu dem Unternehmensberater, Fachanwälte für Insolvenzrecht, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer gehören können. Der Beraterstab arbeitet in enger Abstimmung mit Inhabern/Gesellschaftern, Finanzierungspartnern, Banken, Betriebsräten sowie den weiteren Beteiligten zusammen.
Voraussetzung für eine außergerichtliche Sanierung
- Es sind noch liquide Mittel vorhanden
- Es bestehen keine Rückstände aus Lohn, Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Es besteht noch kein Insolvenzantragsgrund
(Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) - Ihr Betrieb hat noch Aufträge bzw. eine ausreichende Auslastung
Wir begleiten Sie
Wir begleiten außergerichtliche Sanierungsvorhaben bei der Vorbereitung, der Umsetzung und bei betriebswirtschaftlichen Fragen
Das heißt, Sie erhalten die gesamte Sanierung einschließlich der Umsetzung aus einer Hand von erfahrenen Sanierungsexperten!